Grundstücksteilung
Eine Liegenschaftsvermessung zur Teilung von Grundstücken ist eine Fortführungsvermessung. Soll ein Teil des Grundstücks auf einen neuen Eigentümer übertragen werden, ist eine „Zerlegung“ oder „Sonderung“ durch eine amtliche Vermessungsstelle notwendig.
mit örtlicher Vermessung (Zerlegung)
Soll ein Teil eines Grundstücks auf einen neuen Eigentümer übertragen werden, ist eine „Zerlegung“ (Flurstücksneubildung) notwendig. Unter Zerlegungsvermessungen versteht man die katastertechnische Aufteilung eines Flurstücks in mehrere selbstständige Flurstücke.
Neben den neuen Grenzen können auch die bestehenden alten Grenzen ganz oder teilweise überprüft und Abmarkungsmängel beseitigt werden.
ohne örtliche Vermessung (Sonderung)
Eine besonders schnelle und kostengünstige Variante der Flurstücksbildung, ohne örtliche Vermessung, ist die „Sonderung“.
Die neuen Grenzen müssen nach geometrischen Bedingungen eindeutig in Bezug zu vorhandenen Grenzen definiert werden können und die alten Grenzen müssen eindeutig, rechtssicher beurkundet und kontrolliert im Kataster nachgewiesen sein.
Die Auskunft über die Möglichkeit einer Sonderung ist erst nach Einsichtnahme in die Katasterunterlagen möglich. Ggfs. ist eine vorherige Grenzfeststellung mit Beurkundung erforderlich.
Kosten
Für die Kostengrundlage finden folgende Faktoren Anwendung:
- Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte
- Anzahl der neu gebildeten Flurstücke
- Bodenwert
Zuzüglich der Nebenkosten für Reisekosten, Katastergebühren, sowie Abmarkungsmaterial.
Bitte fordern Sie ein individuelles Angebot an.