Amtliche Grenzauskunft
Sie würden gerne wissen, wo „Ihre“ Grenzsteine sind? Dann kann die „Amtliche Grenzauskunft“ als eine Realauskunft aus dem Katasternachweis durch eine amtliche Vermessungsstelle ein geeignetes Mittel sein.
Diese Dienstleistung kann jedoch nur durchgeführt werden, wenn die betroffenen Grenzpunkte bestimmte Bedingungen in den Katasternachweisen erfüllen.
Eine Erneuerung oder gar der Ersatz für eine zerstörte oder fehlende Grenzmarke im Rahmen einer Amtlichen Grenzauskunft ist nicht möglich, dafür ist eine Grenzfeststellung erforderlich.
Grenzfeststellung
Ist der bestehende Grenzverlauf zwischen Grundstücken unklar, nicht mehr erkennbar (z.B. Grenzsteine / Abmarkungen fehlen) oder deren Lage verändert (z.B. nach einem Straßenausbau), dann ist eine Grenzfeststellung und Abmarkung erforderlich.
Die bestehenden Flurstücksgrenzen und deren Grenzpunkte werden im erforderlichen Umfang in die Örtlichkeit übertragen. Dabei werde fehlende Grenzmarken ersetzt bzw. Mängel in der Abmarkung beseitigt. Es können bislang unvermarkte Grenzpunkte erstmalig mit Grenzmarken signalisiert werden.