Amtlicher Lageplan
zum Bauantrag / zur Bauanzeige
Nach der Bauvorlagenverordnung ist zum Bauantrag ein amtlicher Lageplan erforderlich. Es wird unterschieden zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Lageplan.
Einfacher Lageplan
Die Grundlage für einen einfachen Lageplan ist die Flurkarte mit rechtssicheren Zusätzen wie z.B. Eigentümer, Fläche, Grundbuchblatt, Hinweis auf Baulasten, allerdings ohne Untersuchung der Qualität der Grenzen, ohne Einmessung der Baulichkeiten auf den Nachbargrundstücken zur Einhaltung der Bauabstände, ohne Bemaßung.
Kosten für einen einfachen amtlichen Lageplan nach § 11 Abs. 3 der Nds. Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) in vierfacher Ausfertigung:
Wert des Bauvorhabens bis einschließlich* | Einfacher Lageplan |
---|---|
50 000 € | 114,72 Euro |
300 000 € | 238,48 Euro |
600 000 € | 345,58 Euro |
1,5 Mio. € | 545,50 Euro |
2,5 Mio. € | 706,15 Euro |
über 2,5 Mio € | 10 Euro + 0,4403 x √(Wert €) |
* ohne Außenanlagen in Euro.
Die Gebühren berücksichtigen ein Flurstück, pro weiterem Flurstück zzgl. 3,57 Euro.
Optional:
- Übersichtskarte 1:5.000 (AK5) für 11,90 Euro
- Lieferung als DXF-Datei (konfektionierte Liegenschaftsgrafik) zzgl. 47,60 Euro
Alle Angaben inkl. 19% USt., Stand: 01.03.2021
Die tatsächlichen Kosten werden aus der im Zeitpunkt des Abschlusses der Amtshandlung gültigen Kostenordnung öffentlich-rechtlich in einem Leistungsbescheid festgesetzt. Grundlage ist die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm), einsehbar unter www.voris.de.
Qualifizierter Lageplan
Mit einem qualifizierten Lageplan haben Sie große Rechtssicherheit durch Neuzeichnung auf der Grundlage alter Katastermessungen, Überprüfung der Qualität und Erkennbarkeit der Grenzen, Bemaßung, vollständiger Gebäudebestand auch auf den Nachbargrundstücken und auf Wunsch digital.